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Für junge Startups mit Sitz in NRW gibt es den Go-to-Market Gutschein vom Land Nordrhein-Westfalen. Damit kannst du dir bis zu 70 % Förderung auf unsere Leistungen sichern – z. B. für UX/UI-Design, die Entwicklung von technischen Prototypen oder MVPs.
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Was passiert, wenn ein starkes Startup auf ein fokussiertes Team trifft und drei Monate lang alles gibt? Gemeinsam mit dem großartigen Team von Entendix haben wir in nur drei Monaten ihre bahnbrechende Software fürs Gebäudemanagement an den Start gebracht – Co-finanziert durch Go-to-Market Gutschein. Das Ergebnis? Ein starkes digitales Produkt, das echten Impact liefert. Mehr dazu in unserem LinkedIn-Post.
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Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.
Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden.
Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.
Die Förderung beginnt und endet mit dem Durchführungszeitraum. Dieser wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
Der Gutschein ist während des gesamten Bewilligungszeitraums gültig. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid ausdrücklich mitgeteilt. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Vorhaben abgerechnet werden.
Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung. Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
Das geförderte Start-up muss in seiner Kommunikation darauf hinweisen, dass es von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Zudem muss das geförderte Start-up das EU-Emblem und das Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verwenden. Außerdem muss es das Logo „Go-to-Market” nutzen. Die Logos dürfen nicht verändert werden.
Quelle: Innovationsförderagentur NRW